Petzold ImmobilienErstgespräch
Kaufprüfung · 3. Juli 2026

Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan:
WEG-Unterlagen richtig lesen.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung kaufst du nicht nur vier Wände, du kaufst dich in eine Eigentümergemeinschaft ein, mit allen Beschlüssen, Rücklagen und Baustellen. Ob deine Kalkulation hält, steht deshalb nicht nur im Exposé, sondern in den WEG-Unterlagen. Hier lernst du, welche Dokumente du anfordern musst und worauf du beim Lesen achtest.

Warum die Eigentümergemeinschaft über deine Rendite mitentscheidet

Eine Eigentumswohnung ist keine Insel. Dach, Fassade, Heizung, Aufzug, Leitungen, fast alles, was richtig teuer werden kann, gehört der Gemeinschaft, und über Sanierungen entscheidet die Eigentümerversammlung per Beschluss. Das heißt konkret: Deine laufenden Kosten, dein Sonderumlagen-Risiko und sogar die Frage, wie du vermieten darfst, hängen an Dokumenten, die im Exposé meist nur als Fußnote auftauchen.

Die gute Nachricht: Diese Dokumente sind kein Hexenwerk. Wer weiß, wonach er sucht, erkennt in ein bis zwei Stunden Lektüre, ob eine Gemeinschaft geordnet wirtschaftet, oder ob sich hinter einer schönen Wohnung ein sanierungsmüdes Haus mit leerem Rücklagenkonto verbirgt. Gehen wir die Unterlagen der Reihe nach durch.

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: die „Verfassung“ des Hauses

Die Teilungserklärung legt fest, was im Gebäude wem gehört; die meist angehängte Gemeinschaftsordnung regelt das Zusammenleben und die Kostenverteilung. Beides steht im Grundbuch bzw. in den Grundakten und bindet dich als Käufer vollständig, egal, was im Exposé steht. Darauf solltest du achten:

  • Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum: Was gehört wirklich zur Wohnung? Fenster, Wohnungseingangstür und tragende Wände sind typischerweise Gemeinschaftseigentum, Kosten dafür trägt die Gemeinschaft, nicht du allein. Prüfe, ob Keller, Stellplatz oder Dachboden als Sondereigentum ausgewiesen sind oder nur als Nutzungsrecht.
  • Sondernutzungsrechte: Garten, Terrasse oder Stellplätze sind oft nur Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum. Steht das Recht wirklich der Wohnung zu, die du kaufst, und wer trägt die Instandhaltung der Fläche?
  • Kostenverteilung: Nach welchem Schlüssel werden Kosten umgelegt, Miteigentumsanteile, Wohnfläche, Einheiten? Abweichende Schlüssel (z. B. Aufzugskosten nur für obere Etagen) können deine Nebenkostenlast spürbar verändern.
  • Vermietungsregelungen: Manche Gemeinschaftsordnungen schränken die Nutzung ein, etwa Verbote oder Zustimmungsvorbehalte für Kurzzeitvermietung. Für eine Kapitalanlage ist das essenziell: Deine Vermietungsstrategie muss zur Gemeinschaftsordnung passen, nicht umgekehrt.

Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen: das Gedächtnis des Hauses

Wenn du nur ein Dokument gründlich liest, dann dieses. Die Versammlungsprotokolle zeigen dir, was in der Gemeinschaft wirklich los ist, ungeschönt und chronologisch. Fordere mindestens die letzten drei Jahre an und lies sie mit drei Fragen im Kopf:

  • Was wurde beschlossen? Bereits beschlossene Sanierungen (Dach, Heizung, Fassade) sind künftige Kosten mit Ansage, kläre, ob sie aus der Rücklage oder per Sonderumlage finanziert werden und ob der Verkäufer oder du sie tragen wirst.
  • Was wurde aufgeschoben? Taucht dieselbe Maßnahme in mehreren Protokollen auf, ohne beschlossen zu werden, ist das oft ein Zeichen für Sanierungsstau oder eine blockierte Gemeinschaft. Aufgeschoben heißt fast nie aufgehoben, nur teurer.
  • Wie ist die Stimmung? Anfechtungsklagen, wiederkehrende Streitpunkte, Beschimpfungen im Protokoll, häufige Verwalterwechsel: All das kostet dich später Zeit, Nerven und im Zweifel Geld. Eine zerstrittene Gemeinschaft bekommt keine Sanierung beschlossen.

Ergänzend lohnt ein Blick in die Beschluss-Sammlung, die der Verwalter führen muss: Dort findest du auch ältere Beschlüsse, die weiterhin gelten, etwa zu baulichen Veränderungen oder Kostenverteilungen.

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung: was das Hausgeld wirklich bedeutet

Der Wirtschaftsplan ist das Budget der Gemeinschaft für das laufende Jahr und bestimmt dein monatliches Hausgeld; die Jahresabrechnung zeigt, was tatsächlich ausgegeben wurde. Für dich als Vermieter ist dabei eine Unterscheidung entscheidend, die viele Käufer übersehen:

  • Umlagefähige Kosten (Heizung, Wasser, Müll, Hausreinigung, Versicherung u. Ä.) reichst du über die Nebenkostenabrechnung an deinen Mieter weiter, sie belasten deine Rendite nicht dauerhaft.
  • Nicht umlagefähige Kosten (Verwaltervergütung, Zuführung zur Instandhaltungsrücklage, Reparaturen, Kontoführung) bleiben bei dir hängen, sie gehören vollständig in deine Nettorendite-Rechnung.

Vergleiche außerdem Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung der letzten Jahre: Klaffen Plan und Ist regelmäßig auseinander oder gab es Nachzahlungen, wirtschaftet die Gemeinschaft auf Kante. Und prüfe die Hausgeldrückstände anderer Eigentümer in der Abrechnung, fallen Eigentümer aus, muss die Gemeinschaft (also auch du) die Lücke zwischenfinanzieren.

Instandhaltungsrücklage: der Puffer zwischen dir und der Sonderumlage

Die Instandhaltungsrücklage (heute rechtlich: Erhaltungsrücklage) ist das Sparkonto der Gemeinschaft für große Maßnahmen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Höhe gibt es nicht, deshalb musst du die Zahl einordnen statt nur ablesen. Rechne den Gesamtstand auf die Wohnfläche des Hauses um (Euro pro m²) und stelle ihn dem Zustand des Gebäudes gegenüber: Ein junges, gepflegtes Haus kommt mit weniger Rücklage aus als ein Altbau mit alter Heizung und ungedämmter Fassade.

Was passiert, wenn dieser Puffer fehlt, lässt sich beziffern: eine ungeprüfte Rücklage kostet später, im dortigen Rechenbeispiel rund 11.700 € Sonderumlage für eine einzelne Wohnung.

Ein rein illustratives Beispiel, keine Richtwerte: Bei einem Haus mit 1.000 m² Wohnfläche und 30.000 € Rücklage stehen rechnerisch 30 €/m² zur Verfügung. Steht im Protokoll gleichzeitig eine Dachsanierung im Raum, die ein Vielfaches kostet, ist absehbar, wie die Lücke geschlossen wird: per Sonderumlage, anteilig aus deiner Tasche, oft im vier- bis fünfstelligen Bereich pro Einheit. Genau dieses Szenario willst du vor dem Kauf erkennen, nicht danach. Mehr zu solchen Szenarien liest du im Beitrag über Risiken der Immobilien-Kapitalanlage.

Der Verwalter: unterschätzter Faktor für deine Anlage

Eine gute Verwaltung merkt man daran, dass man sie kaum bemerkt: Protokolle kommen pünktlich und sind verständlich, Abrechnungen stimmen, Beschlüsse werden umgesetzt, Angebote werden eingeholt statt durchgewunken. Indizien aus den Unterlagen: Wie schnell folgt die Jahresabrechnung auf das Wirtschaftsjahr? Wirken die Protokolle strukturiert? Gab es in den letzten Jahren Verwalterwechsel, und warum? Ein professioneller Verwalter ist auch für dich als Vermieter Gold wert, etwa wenn du Unterlagen für die Nebenkostenabrechnung oder die Bank brauchst.

Rote Flaggen auf einen Blick

  • Auffällig niedrige Rücklage bei gleichzeitig sichtbarem oder protokolliertem Sanierungsstau.
  • Beschlossene, aber unbezahlte Großmaßnahmen, oder dieselbe Maßnahme, die seit Jahren vertagt wird.
  • Laufende Rechtsstreitigkeiten der Gemeinschaft oder wiederholte Beschlussanfechtungen.
  • Hohe Hausgeldrückstände einzelner Eigentümer in der Jahresabrechnung.
  • Häufige Verwalterwechsel, fehlende Beschluss-Sammlung oder Abrechnungen, die Jahre hinterherhinken.
  • Vermietungsbeschränkungen in der Gemeinschaftsordnung, die nicht zu deiner Strategie passen.
  • Ein Verkäufer, der Unterlagen nur zögerlich oder unvollständig herausgibt.

Wichtig: Eine einzelne rote Flagge ist selten ein K.-o.-Kriterium, sie ist ein Preis- und Verhandlungsargument oder ein Grund für gezielte Nachfragen. Mehrere Flaggen gleichzeitig sind dagegen meist ein guter Grund, weiterzusuchen.

So kommst du an die Unterlagen, und wann

Alle genannten Dokumente bekommst du über den Verkäufer oder, mit dessen Vollmacht, direkt von der Hausverwaltung. Der richtige Zeitpunkt ist vor jeder Reservierung und erst recht vor dem Notartermin: Nach der Unterschrift kaufst du die Beschlusslage mit, ob du sie kanntest oder nicht. Bei seriösen Angeboten liegt ein vollständiges Unterlagenpaket ohnehin bereit; auch deine Bank wird für die Finanzierung einen Teil davon sehen wollen. Wie sich die Unterlagenprüfung in den Gesamtablauf einfügt, zeigt der Beitrag zum Kaufprozess einer Kapitalanlage-Immobilie.

Anforderungsliste für den Verkäufer / Verwalter
  • Teilungserklärung inkl. Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan
  • Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen + Beschluss-Sammlung
  • Aktueller Wirtschaftsplan und die letzten zwei Jahresabrechnungen
  • Stand der Instandhaltungsrücklage (gesamt und anteilig für die Einheit)
  • Auskunft zu geplanten Maßnahmen, Sonderumlagen und laufenden Verfahren
  • Energieausweis und ggf. Verwaltervertrag
◆ Zum Mitnehmen

Diese Anforderungsliste als PDF-Checkliste, alle sieben Unterlagen samt Warnsignalen, zum Ausdrucken und Abhaken bei der Objektprüfung. Kostenlos per E-Mail.

Du kaufst nie nur eine Wohnung, du kaufst die Gemeinschaft gleich mit. Wer Teilungserklärung, Protokolle und Rücklage vor der Reservierung liest, kennt sein Risiko, bevor es ihn kennt. Genau diese Prüfung gehen wir bei jedem Objekt gemeinsam durch.

Häufige Fragen

Welche WEG-Unterlagen sollte ich vor dem Kauf prüfen?

Mindestens: die Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, den aktuellen Wirtschaftsplan, die letzte Jahresabrechnung und den Stand der Instandhaltungsrücklage (Erhaltungsrücklage). Dazu sinnvoll: die aktuelle Beschluss-Sammlung und der Energieausweis des Gebäudes.

Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?

Eine gesetzliche Pflichthöhe gibt es nicht, die angemessene Rücklage hängt stark von Alter, Größe und Zustand des Gebäudes ab. Entscheidend ist die Relation: Eine niedrige Rücklage bei gleichzeitig sichtbarem Sanierungsstau ist ein Warnsignal, weil dann Sonderumlagen drohen. Ordne die Rücklage immer zusammen mit den Protokollen und dem Gebäudezustand ein.

Wie komme ich an die WEG-Unterlagen heran?

Über den Verkäufer oder, mit dessen Vollmacht, über die Hausverwaltung. Ein seriöser Verkäufer oder Vermittler stellt die Unterlagen ohne Zögern zur Verfügung, und zwar vor einer Reservierung oder einem Notartermin. Zögerliche oder unvollständige Herausgabe ist für sich genommen bereits ein Warnsignal.

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