Petzold ImmobilienErstgespräch
Recht & Vermietung · 3. Juli 2026

Indexmiete oder Staffelmiete:
welcher Vertrag deine Miete von allein wachsen lässt.

Dein Mieter ist ausgezogen, die Wohnung frisch gestrichen, das Inserat fast fertig. Jetzt, vor der Neuvermietung, hast du eine Gestaltungsfreiheit, die im laufenden Vertrag nie wiederkommt: Du kannst festlegen, wie sich die Miete über die Jahre entwickelt, per Staffel oder per Index. Beide Modelle ersparen dir künftige Mieterhöhungs-Schreiben. Sie funktionieren nur sehr unterschiedlich gut, je nachdem, was die Inflation macht.

Mieterhöhung per Vertrag: warum überhaupt ein Automatik-Modell?

Die normale Mieterhöhung nach § 558 BGB ist ein zäher Weg: Vergleichsmiete belegen, Kappungsgrenze beachten, Fristen einhalten, Zustimmung einholen. Viele private Vermieter scheuen diesen Aufwand so sehr, dass sie jahrelang gar nicht erhöhen, und ihre Miete rutscht Stück für Stück unter den Markt (was das beim Verkauf bedeutet, liest du im Beitrag zur Mieterhöhung nach dem Kauf). Staffel- und Indexmiete lösen genau dieses Problem: Die Anpassung steckt im Vertrag, nicht in deinem Kalender. Kein Begründen, kein Mietspiegel, kein Zustimmungsverfahren.

Der Preis dafür: Beide Modelle schließen den normalen Erhöhungsweg aus, solange sie laufen. Du tauschst Flexibilität gegen Automatik. Deshalb lohnt der genaue Blick, wie die beiden Mechanismen sich unterscheiden.

Die Staffelmiete (§ 557a BGB): Zahlen, die schon feststehen

Bei der Staffelmiete vereinbart ihr im Vertrag konkrete künftige Mieten: ab dem zweiten Jahr 825 €, ab dem dritten 850 € und so weiter. Die Spielregeln:

  • Schriftform und konkrete Beträge: Jede Stufe muss als Betrag (Miete oder Erhöhung in Euro) ausgewiesen sein. Prozentangaben genügen nicht.
  • Mindestens ein Jahr Abstand zwischen den Stufen.
  • Kein zweiter Erhöhungsweg: Während der Staffellaufzeit sind Erhöhungen auf die Vergleichsmiete und die Modernisierungsumlage ausgeschlossen. Was im Vertrag steht, ist alles, was du bekommst.
  • Mietpreisbremse je Stufe: In angespannten Märkten muss jede Staffel zu ihrem Startzeitpunkt zulässig sein, ambitionierte Stufen können also später kassiert werden.

Die Stärke der Staffel ist Planbarkeit, und zwar für beide Seiten: Dein Mieter weiß auf den Euro genau, was auf ihn zukommt, du kannst deinen Cashflow für Jahre durchrechnen, eine Qualität, die auch Banken bei der Finanzierung zu schätzen wissen. Die Schwäche: Die Staffel kennt die Zukunft nicht. Zieht die Inflation an, bleiben deine festen Stufen hinter der Preisentwicklung zurück, und korrigieren kannst du erst beim nächsten Mieterwechsel.

Die Indexmiete (§ 557b BGB): der Vertrag mit Inflationsschutz

Die Indexmiete koppelt die Miete an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Steigt der Index, darfst du die Miete entsprechend anpassen, per einfacher Erklärung in Textform, mit kurzer Rechnung aus altem und neuem Indexstand. Auch hier gibt es Leitplanken:

  • Ein Jahr Ruhe: Zwischen zwei Anpassungen muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Anpassen musst du aktiv, automatisch steigt nichts.
  • Beide Richtungen: Fällt der Index, kann der Mieter eine Absenkung verlangen. Selten, aber Teil des Deals.
  • Modernisierungsumlage nur eingeschränkt: Umlegen darfst du während der Indexmiete nur Maßnahmen, zu denen du gesetzlich verpflichtet bist. Wer größere freiwillige Modernisierungen plant, verschenkt hier Potenzial.
  • Mietpreisbremse nur am Anfang: Geprüft wird die Ausgangsmiete; die späteren Anpassungen folgen allein dem Index.
Rechenvergleich · 800 € Startmiete, fünf Jahre, zwei Szenarien

Staffelmiete mit festen +25 €/Jahr gegen Indexmiete, jährlich angepasst:

SzenarioStaffel (+25 €/Jahr)Index (jährlich angepasst)
Ruhige Preise (2 % p. a.)900 €ca. 866 €, die Staffel liegt vorn
Hohe Inflation (4 % p. a.)900 €ca. 936 €, der Index zieht davon
Miete nach fünf Jahren, Startmiete jeweils 800 €.

Die Lehre daraus: Die Staffel ist eine Wette auf ruhige Zeiten, der Index eine Versicherung gegen unruhige. Welche Wette aufgeht, weiß vorher niemand, aber du entscheidest, welches Risiko besser zu deiner Kalkulation passt.

Indexmiete oder Staffelmiete: welches Modell für wen?

  • Indexmiete passt, wenn du langfristig vermietest, keine großen freiwilligen Modernisierungen planst und dich vor allem gegen Inflation absichern willst, und in Gebieten mit Mietpreisbremse, weil dort nur die Ausgangsmiete geprüft wird. Besonders sinnvoll in familiengeprägten Standorten wie Bad Vilbel, wo Mietverhältnisse oft über viele Jahre laufen und du sonst zehn Jahre lang keine Anpassung anstößt.
  • Staffelmiete passt, wenn Planbarkeit den Ausschlag gibt: bei knapper Finanzierung, bei kürzeren Zeithorizonten oder wenn du deinem Mieter bewusst volle Transparenz über die kommenden Jahre geben willst.
  • Der klassische Vertrag (mit Erhöhungen nach § 558) bleibt richtig, wenn du dir die Modernisierungsumlage offenhalten willst, etwa weil im Gebäude absehbar energetisch saniert wird.

Und bei möblierter Vermietung? Auch dort sind beide Modelle möglich; gerade bei kompakten, möblierten Wohnungen mit naturgemäß häufigeren Mieterwechseln relativiert sich der Automatik-Vorteil allerdings, weil ohnehin regelmäßig neu vermietet wird. Details dazu im Beitrag Möbliert vermieten.

Handwerkliche Fehler, die teuer werden

  • Prozent-Staffeln: „Die Miete erhöht sich jährlich um 3 %“ ist unwirksam. Staffeln brauchen Beträge.
  • Falscher Index: Vereinbart werden muss der Verbraucherpreisindex für Deutschland, nicht ein regionaler oder frei erfundener Maßstab.
  • Anpassung vergessen: Die Indexmiete steigt nicht von selbst. Wer die jährliche Erklärung verschlampt, verschenkt Geld; nachholen lässt sich die Erhöhung nur für die Zukunft.
  • Mietpreisbremse ignoriert: Eine überhöhte Ausgangsmiete (oder unzulässige Staffelstufe) kann der Mieter rügen und Geld zurückfordern. Die Ausgangsmiete gehört genauso sauber hergeleitet wie bei jedem anderen Vertrag.

Zum Schluss der übliche, ernst gemeinte Hinweis: Dieser Beitrag ordnet die Modelle wirtschaftlich ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Den konkreten Vertragstext sollte eine Fachperson aufsetzen oder prüfen, die Klauseln sind kurz, aber fehleranfällig.

Die beste Mieterhöhung ist die, die du nie schreiben musst. Staffel oder Index, entschieden wird am Tag der Neuvermietung, nicht irgendwann später. Deshalb gehört diese Frage in deine Vermietungsstrategie, bevor das Inserat online geht.

Häufige Fragen

Kann ich Index- oder Staffelmiete nachträglich vereinbaren?

In einem laufenden Mietverhältnis nur, wenn dein Mieter freiwillig zustimmt, einseitig lässt sich kein bestehender Vertrag auf Staffel oder Index umstellen. Praktisch ist der Mieterwechsel deshalb der Moment, in dem die Entscheidung fällt: Bei der Neuvermietung gestaltest du den Vertrag frei, danach bist du für Jahre gebunden.

Gilt die Mietpreisbremse auch bei Index- und Staffelmiete?

Ja, aber unterschiedlich: Bei der Indexmiete muss nur die Ausgangsmiete den Regeln der Mietpreisbremse genügen, die späteren Index-Anpassungen sind frei. Bei der Staffelmiete wird strenger geprüft, jede einzelne Staffel muss zu ihrem Startzeitpunkt zulässig sein. In Gebieten mit Mietpreisbremse ist die Indexmiete für Vermieter dadurch das robustere Modell.

Was passiert bei der Indexmiete, wenn die Inflation fällt?

Der Index wirkt in beide Richtungen. Sinkt der Verbraucherpreisindex, kann dein Mieter eine entsprechende Absenkung verlangen, das ist selten, aber möglich. Die Staffelmiete kennt diesen Weg nicht: Vereinbarte Stufen gelten unabhängig von der Preisentwicklung. Dafür bleibt die Indexmiete bei hoher Inflation nicht hinter der Realität zurück, während starre Staffeln dann zu niedrig gegriffen sind.

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